Bankkontakt AG 

Kreditsach-verständige

Rückforderung Maklerprovision


Waren Sie mit Ihrem Makler unzufrieden? War die Maklerprovision unverschämt hoch? Steht die Maklervergütung in keinem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand?

 

NEIN??? Dann holen Sie sich die Maklerprovision zurück!

  

Je nach Bundesland kann die Maklerprovision bei bis zu 7,14% liegen. Aufgrund der hohen Immobilienpreise kommen da stets sehr hohe Beträge zusammen.




  Bestätigung des Bundesgerichtshofs vom 26.11.2020:

Auch vor Ort abgeschlossene Maklerverträge

können widerrufen werden!

  

Treffen die folgenden Bedingungen auf Ihren Vertrag zu?

 

  • Der Abschluss des Maklervertrags liegt nicht länger als 1 Jahr und 14 Tage zurück.

    UND 
  • Der Abschluss des Maklervertrags erfolgte außerhalb der Geschäftsräume des Maklers, z.B. beim Besichtigungsobjekt oder in der Wohnung des Käufers/Verkäufers.

    ODER 
  • Der Abschluss des Maklervertrags erfolgte per Fernabsatz (Internet/Mail) und enthält keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung

 

Jetzt stellt sich die Frage, ob Sie tatsächlich Anspruch auf eine Rückzahlung haben. Dazu müssen der Vertrag und die Rahmenbedingungen durch einen Rechtsanwalt geprüft werden. Ist das Ergebnis positiv, muss der Makler angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert werden. Aber auch das hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn das Schreiben von einem Rechtsanwalt kommt. Es gibt vermutlich keinen Makler, der auf ein Anschreiben eines (Ex-)Kunden seinen Fehler freiwillig eingesteht und das vereinnahmte Honorar zurückbezahlt.

 

Anwälte sind teuer. Der Aufwand ist unkalkulierbar.

Das Kostenrisiko ist viel zu hoch. 

 

Lassen Sie daher das Andere für Sie machen!

 Lassen Sie das UNS für Sie machen!

  

Sie erhalten:

 

  • Kostenlose Prüfung Ihres Vertrags
  • Kosten- und risikolose Durchsetzung Ihrer (Rückzahlungs-) Ansprüche
  • Vermittlung besonders spezialisierter Rechtsanwälte
  • Zahlung sämtlicher Anwalts- und Gerichtskosten
  • Langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung

  

Wir bekommen:

 

  • Ihren Auftrag an uns mit vollständigen und richtigen Angaben
  • Im Erfolgsfall 40% der erstatteten Maklergebühren
    (keine Erstattung --> kein Geld für uns, denn 40% von 0€ sind 0€)
  • Ihre Zustimmung, den Erfolg ggf. in einem Rechtsstreit einzufordern
    (zu 100% auf unsere Kosten).

  

Zögern Sie nicht! Sprechen Sie UNS an!


Vermittlungsvertrag_Maklergebühren
Bitte ausfüllen, auf S. 3 u. 4 unterzeichnen und an uns senden
Vermittlungsvertrag_2021-04.pdf (240.29KB)
Vermittlungsvertrag_Maklergebühren
Bitte ausfüllen, auf S. 3 u. 4 unterzeichnen und an uns senden
Vermittlungsvertrag_2021-04.pdf (240.29KB)
Fragebogen_Maklergebühren
Bitte den Fragebogen ausfüllen und an uns senden
_Fragebogen_2021-03_Maklergebühren.pdf (343.04KB)
Fragebogen_Maklergebühren
Bitte den Fragebogen ausfüllen und an uns senden
_Fragebogen_2021-03_Maklergebühren.pdf (343.04KB)